[nsl-mitarbeiter] Newsletter Studium und Lehre, Ausgabe 12/2021
Newsletter des Prorektors für Studium und Lehre
nsl-mitarbeiter at lists.uni-wuppertal.de
Di Jul 20 10:28:49 CEST 2021
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Newsletter Studium und Lehre, Ausgabe 12/2021
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herausgegeben vom Prorektor für Studium und Lehre
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Inhalt:
1. Einfach Impfen: 21.7. und 23.7. am Campus Haspel
2 Aktuelle Hygieneregeln
3. Ausschreibung der Digitalen Hochschule NRW: OER-Content
4. Ausblicke: Präsenzklausuren ab 30.08., Lehrbetrieb im WS 21/22
5. Nachweisfristen beim Übergang Bachelor-Master
6. Extra-Hinweis: Back to live: Ferienkurse für Abiturient*innen an der BUW
7. Link-/Kontakt-Sammlung
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1. Einfach Impfen: 21.7. und 23.7. am Campus Haspel
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In der Pressemitteilung vom 16.07. (https://www.mkw.nrw/presse/Pr%C3%A4senzbetrieb<https://www.mkw.nrw/presse/Präsenzbetrieb>) appelliert Frau Ministerin Isabell Pfeiffer-Pönsgen: "Es ist unser Ziel als Landesregierung, dass das kommende Wintersemester wieder hauptsächlich in Präsenz stattfinden kann. Deshalb appelliere ich an alle Studierenden und Hochschulbeschäftigten, die bisher noch nicht geimpft sind: Lassen Sie sich bitte impfen! Sie helfen damit sich und anderen, das Virus aus den Hochschulen zu verbannen".
In Wuppertal gibt es deshalb eine Sonderimpfaktion am Campus Haspel: Am Mittwoch, 21. Juli, und Freitag, 23. Juli, können sich dort Studierende und Studieninteressierte sowie Mitarbeitende der BUW und weitere Impfinteressierte unkompliziert und ohne Anmeldung für eine Erstimpfung einfinden.
An den beiden Tagen hat jede*r Impfwillige die Möglichkeit, sich jeweils in der Zeit von 14.30 bis 18.30 Uhr auf dem Campus Haspel, Pauluskirchstraße<https://goo.gl/maps/XwBQ4SwzArqH81ug9> 7 in Wuppertal, im Foyer von Gebäude HC ohne vorherige Anmeldung eine Erstimpfung gegen das Coronavirus verabreichen zu lassen. Der Zweittermin, falls nötig, wird gleich mit vereinbart.
Mehr Informationen zur Sonderimpfaktion unter https://www.presse.uni-wuppertal.de/de/medieninformationen/2021/07/13/33822-ohne-anmeldung-sonderimpfaktion-am-campus-haspel/
Lage Campus Haspel (Google Maps): https://goo.gl/maps/9RBPakc31qi7Y19S9
Tragen Sie es auch an Studieninteressierte weiter: Mit der Rückkehr zur Präsenz können wir im Studium wieder viel besser menschliche, soziale und kommunikative Dimensionen realisieren. Entscheidend erleichtert wird dies, wenn möglichst viele geimpft sind.
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2. Aktuelle Hygieneregeln
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Das Land legt die Hygieneregeln in der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung Hochschulen fest. Beide wurden kürzlich aktualisiert. Hygieneregeln können sich dabei je nach Inzidenzstufe ändern. Die jeweils gültigen Bestimmungen werden ab sofort in diesem Rundbrief wie folgt zusammengefasst und bei jeder Änderung neu kommuniziert:
Wuppertal befindet sich derzeit in Inzidenzstufe 0. Erwartbar ist, dass sich dies in näherer Zukunft ändert.
1. Testpflicht
a. Studierende wie Lehrende müssen grundsätzlich bei LV in Präsenz einen Negativtestnachweis vorweisen, was auch über einen beaufsichtigten gemeinsamen Selbsttest geschehen kann.
b. Für Prüfungen in Präsenz (schriftlich oder mündlich) gilt dasselbe für Prüflinge, Prüfer*innen, Beisitzer*innen und Aufsichtsführende.
c. Für nachweislich vollständig Geimpfte und Genese (= immunisierte Personen) entfällt bei LV wie Prüfungen die Testpflicht.
2. Maskenpflicht
a. Am Sitzplatz während der LV oder Prüfung besteht grundsätzlich Maskenpflicht (medizinische Maske). Sie entfällt bei Inzidenzstufe 0 oder 1, wenn ausreichende Belüftung oder Luftfilterung sichergestellt ist.
b. In allen Innenbereichen gilt weiterhin Maskenpflicht.
3. Mindestabstand
a. An den Sitzplätzen muss grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden. Bei Inzidenzstufe 0 wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m lediglich empfohlen.
Bei Inzidenzstufe 1 oder 2 ist die Einhaltung des Mindestabstandes erforderlich, kann aber entfallen, wenn die Teilnehmenden auf fest zugeteilten Plätzen sitzen und die Raumgröße eine andere Anordnung nicht zulässt und die besondere Rückverfolgbarkeit gesichert ist.
b. Im Gebäude muss ein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden. Bei Inzidenzstufe 0 wird dies nur empfohlen.
4. Rückverfolgbarkeit
a. Die einfache Rückverfolgbarkeit (Matrikelnummer) ist bei allen LV sicherzustellen. Dies geschieht durch Zusenden der Teilnahmelisten an Dezernat 6 für jede LV.
b. Die besondere Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden, wenn die Inzidenzstufe 1 oder 2 gilt und der Mindestabstand von 1,50m zwischen den Sitzplätzen nicht eingehalten werden kann. Dies geschieht durch Zusenden der Teilnahmelisten mit Sitzplan an Dezernat 6 für jede LV.
Links:
Coronaschutzverordnung:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210713_coronaschvo_ab_14.07.2021_lesefassung.pdf
Allgemeinverfügung Hochschulen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210714_av_hochschulen.pdf
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3. Ausschreibung der Digitalen Hochschule NRW: OER-Content
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Lehrende haben die Möglichkeit, sich um Projektförderung in der Förderlinie OER-Content der Digitalen Hochschule NRW zu bewerben. Entscheidend sind curriculare Verankerung sowie ein breites Konsortium von Antragsteller*innen, die den Einsatz an einer größeren Zahl von Hochschulen in NRW garantieren.
Ausschreibungstext, Formblätter, Ansprechpartner*innen, Beratung über das Landesportal ORCA:
https://beta.orca.nrw/landesportal-infos/ausschreibung
Frist: 31.10.2021
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4. Ausblicke: Präsenzklausuren ab 30.08., Lehrbetrieb im WS 21/22
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Präsenzklausuren ab 30.08: Auch wenn die dann gültigen Regelungen naturgemäß erst kurzfristig bekannt sein werden: Gehen Sie davon aus, dass alle Klausurteilnehmer entweder einen aktuellen Negativtest oder die vollständige Immunisierung als Geimpfte oder Genesene nachweisen müssen.
Zum 20.08. wird den Prüfenden eine aktualisierte Richtlinie zur Verfügung gestellt werden.
Lehrbetrieb im WS 21/22: Derzeit werden mögliche Planungsszenarien mit den Fakultäten diskutiert. Sie werden im Laufe noch dieser Woche über diesen Rundbrief mitgeteilt.
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5. Verlängerung von Nachweisfristen beim Übergang Bachelor-Master
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Einige Studierende haben derzeit die Auflage, zur bereits erfolgten Einschreibung in einen Masterstudiengang den Abschluss des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. nachzuweisen. Für die Prüfungen des Sommersemesters 2021, die durch die Universität so spät angesetzt werden, dass vor Ablauf der Nachweisfrist 30.09.2021 die Prüfungsergebnisse nicht vorliegen, wird die Nachweisfrist bis zum Vorliegen der Prüfungsergebnisse und damit bis zum erst dann möglichen Nachweis des Bachelors-Abschlusses verlängert.
In den letzten drei Semestern konnte die Universität zudem die Nachweisfrist auf Grund der Coronaepidemie-Hochschulverordnung jeweils von sechs Monaten auf ein Jahr verlängern. Mit dem Auslaufen dieser Landesregelung zum 30.09. entfällt diese Möglichkeit. Es ist derzeit nicht absehbar, ob das Land eine Rechtsgrundlage für eine weitere Verlängerungsmöglichkeit schaffen wird.
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6. Hinweis: Back to live: Ferienkurse für Abiturient*innen an der BUW
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Sie haben Freund*innen, Geschwister, Neffen oder Nichten, die ihr Abitur in der Tasche haben und wissen möchten, wie es in echt an der Uni aussieht? Hierfür bietet die Bergische Universität zweiwöchige Ferienkurse vom 30.8. bis 7.10. im Bereich MINT und Sprachen für Abiturient*innen an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr Infos hier: https://ferienkurs.uni-wuppertal.de/de/
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7. Link-/Kontakt-Sammlung
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Aktuelle Maßnahmen wegen Covid-19: https://www.uni-wuppertal.de/de/universitaet/coronavirus/
Allgemeine FAQs zu Uni at Home: www.uni-wuppertal.de/studium<http://www.uni-wuppertal.de/studium>
Informationen des ZIM: https://zim.uni-wuppertal.de/
Für Studierende:
Kontaktformular der Qualitätsbeauftragten: https://uni-w.de/xt50v
Anregungen und Vorschläge: sose2020-corona at uni-wuppertal.de<mailto:sose2020-corona at uni-wuppertal.de>
Allgemeine Studienberatung: https://www.zsb.uni-wuppertal.de/de/beratung/studium2020.html
Für Lehrende:
Informationen des BU:NDLE-Netzwerks: https://www.bundle.uni-wuppertal.de/
Anfragen zur Distanz Lehre: e-teaching at uni-wuppertal.de<mailto:e-teaching at uni-wuppertal.de>
Bitte seien Sie diszipliniert: Prüfen Sie, ob Antworten auf Ihre Anliegen auf den Seiten der Universität oder der jeweiligen Fakultäten nicht bereits kommuniziert wurden, bevor Sie Anfragen per E-Mail starten. Die FAQs und weiteren Informationen werden stetig aktualisiert.
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Prof. Dr. Andreas Frommer
Prorektor für Studium und Lehre
Bergische Universität Wuppertal
Tel. +49 202 439 2217
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