[Liste Studienreform] Neue Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Studiengängen

Stephan, Rainer stephan at uni-wuppertal.de
Mi Dez 21 12:33:19 CET 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass und weil ich denke, dass die Information für Sie von Interesse sein könnte, leite ich Ihnen einen Auszug aus dem "Newsletter des Akkreditierungsrates, Ausgabe Dezember 2016" zu:

Neue Rechtsgrundlage

Am Donnerstag, den 08.12.2016, einigten sich die Kultusminister der Länder auf einen Studienakkreditierungsstaatsvertrag.

Dieser war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 17. Februar 2016 einen Beschluss über die Verfassungskonformität der rechtlichen Regelungen zur Akkreditierung in Nordrhein-Westfalen getroffen hatte, der Auswirkungen auf die Ausgestaltung des gesamten Systems hat.

Die Verfahren der Programm- und der Systemakkreditierung bleiben als gleichberechtigte Alternative bestehen. Neu geregelt ist die Entscheidung über die Akkreditierungen, die künftig der Akkreditierungsrat auf der Grundlage von Begutachtungen treffen wird, die weiterhin von den Agenturen durchgeführt werden. Gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichts wird die Wissenschaft bei Entscheidungen zu fachlich-inhaltlichen Fragen die Mehrheit der Stimmen im Akkreditierungsrat tragen; zudem wird innerhalb der Verfahren nach formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien getrennt. Agenturen werden künftig auf Basis ihrer EQAR-Registrierung zugelassen; eine Experimentierklausel ermöglicht alternative Formen der Qualitätssicherung.
Die nächsten Schritte sind die Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder und daran anschließend die Ratifikationsverfahren in den Länderparlamenten. Außerdem werden die Länder eine Rechtsverordnung vorbereiten, die das künftige Regelwerk in der externen Qualitätssicherung abbildet.

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, begrüßte in einer Pressemitteilung vom 09.12.2016 die Einigung der KMK. Die Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 09.12.2016 finden Sie im Anschluss. Die HRK hat sich ebenfalls geäußert, siehe im Anschluss.

Pressemitteilung des Akkreditierungsrates
www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/AR_Pressemitteilung_2016-8.pdf<http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/AR_Pressemitteilung_2016-8.pdf>

Pressemitteilung der KMK
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/akkreditierungsstaatsvertrag-der-kmk-sichert-groesstmoegliche-qualitaet-von-studiengaengen-und-mobilitaet-fuer-studierende.html

Pressemitteilung der HRK
https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/nach-laender-beschluss-zur-akkreditierung-hrk-warnt-vor-uneinheitlichen-oder-kleinteiligen-umsetzung/


Mit besten Grüßen
Rainer Stephan, Dipl.-Soz. Wiss.
Bergische Universität Wuppertal
Dezernat für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement
Abteilung Studium und Lehre<http://www.uni-wuppertal.de/universitaet/universitaetsverwaltung/dezernat-6/dezernat-61.html>
Gebäude B | Ebene 07 | Raum 16
Gaußstr. 20
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