[Liste Studienreform] Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen verfassungswidrig

Stephan, Rainer stephan at uni-wuppertal.de
Do Apr 7 15:28:39 CEST 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen "nach den geltenden Regelungen" akkreditiert werden müssen, mit der Wissenschaftsfreiheit, dem Rechtsstaat- sowie dem Demokratieprinzip unvereinbar sind. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen. Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen.

Da mit diesem Spruch bundesweit das praktizierte Akkreditierungssystem in Frage gestellt wurde, sind auch länderübergreifende Abstimmungsprozesse mit einem dafür ausreichenden Zeitraum erforderlich. Das Gericht hat daher die Fortgeltung der mit dem Grundgesetz unvereinbaren Normen bis zu einer Neuregelung und längstens bis zum 31. Dezember 2017 angeordnet.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-015.html


Mit besten Grüßen
Rainer Stephan, Dipl.-Soz. Wiss.
Bergische Universität Wuppertal
Dezernat für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement
Studium und Lehre
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Tel.: (0202) 439-2212

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