[Liste Studienreform] Verlängerung der Frist für das Auslaufen der Brückenkursverordnung

Rainer Stephan stephan at uni-wuppertal.de
Die Apr 22 09:44:47 CEST 2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem "Gesetz zur Umwandlung der Gesamthochschulen" vom 18.12.2002 wurde
die Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife (sog.
Brückenkursverordnung) mit einer Übergangsfirst bis zum 30.09.2008
aufgehoben. Am 13.03.2008 wurde durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung
des Kunsthochschulrechts diese Übergangsfrist um zwei Jahre verlängert. 

Das bedeutet, dass in integrierten Studiengängen die fachgebundene
Hochschulreife übergangsweise noch bis zum 30.09.2010 erworben werden kann.

Ich bitte um Weitergabe dieser Information an Betroffene. Die Hochschule
wird die Studierenden, die mit der Fachhochschulreife in integrierten
Studiengängen eingeschriebenen worden sind, per Mail auf diese
Fristverlängerung hinweisen.


Links:

Gesetz zur Umwandlung der Gesamthochschulen (2002)
http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/law/gvnw_37_2002.pdf 

Gesetz zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts (2008)
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=10740&vd_back
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Mit freundlichen Grüßen
 
Rainer Stephan
http://www.uni-wuppertal.de/universitaet/verwaltung/dez2/dez22.html
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