[Liste Studienreform] Neufassung der Einschreibungsordnung

Rainer Stephan stephan at uni-wuppertal.de
Don Nov 22 16:39:54 CET 2007


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund des geänderten Hochschulgesetzes (HG) NRW war eine Anpassung der
Einschreibungsordnung der BUW an die veränderten rechtlichen
Rahmenbedingungen erforderlich.

 

Diese wurde am 26.10. nach Beschlussfassung im Senat unter 

http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/am/2007/am0774.pdf

veröffentlicht.

 

Die Neufassung nimmt die einschreibungsrechtlichen Änderungen des HG NRW auf
und setzt sie in Hochschulinnenrecht um. Berücksichtigt wurden neben diesen
Änderungen auch neue verfahrensrechtliche Erfordernisse aufgrund des
Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetzes (StBAG) sowie des
Datenschutzgesetzes (DSG) NRW.

 

Im Einzelnen sind folgende Neuerungen oder Ergänzungen/Streichungen zu
erwähnen:

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	In § 3 Abs. 4 wurde geregelt, dass Teilnehmer/Teilnehmerinnen an
einem weiterbildenden Masterstudienprogramm, das von einer anderen
Bildungseinrichtung durchgeführt wird und in gleichwertiger Weise auf eine
Hochschulprüfung vorbereitet, als Studierende eingeschrieben werden können.
*	

	Der § 4 "Promotionsstudium" wurde neu eingefügt und trägt der nahe
liegenden Vermutung Rechnung, dass eine große Zahl von bereits seit mehr als
10 Semestern für ein Promotionsstudium eingeschriebenen Doktorandinnen und
Doktoranden (derzeit insgesamt ca. 700) nicht mehr aktiv an ihrer Promotion
arbeiten, sondern oftmals nur noch pro Forma – wegen der
Studienbeitragsfreiheit des Promotionsstudiums – eingeschrieben sind (bei
Einführung der allgemeinen Studienbeitragspflicht zum SS 2007 ließen sich
eine große Zahl von zuvor in einem Zweitstudium befindlichen Studierenden in
ein Promotionsstudium umschreiben). Durch eine  spätestens nach dem sechsten
Semester der Einschreibung im Promotionsstudium einsetzende Nachweispflicht
soll der Tendenz in Richtung beitragsfreies Promotionsstudium wirksam
entgegengetreten werden.
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	§ 6 regelt erstmals die einschreibungsrechtlichen Folgen des
Zusammenwirkens mit anderen Hochschulen aufgrund der Vereinbarung eines
gemeinsamen Studienganges.
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	In § 9 wurden in Absprache mit Frau Märtin die Regelungen über die
Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aufgrund der
Anforderungen des Datenschutzgesetzes NRW erheblich differenzierter
formuliert als bisher; die Formulierungen basieren auf den entsprechenden
Passagen der bereits in Kraft gesetzten und mit dem LDI abgestimmten
Einschreibungsordnung der HHU Düsseldorf.
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	In § 10 Abs. 3 wurde eine Passage neu aufgenommen, die den
inzwischen an der BUW eingesetzten automatisierten Geschäftsprozessen
Rechnung trägt (z.B. Online-Einschreibung, HIS-POS und HIS-LSF) und die
Studierenden zur aktiven Mitwirkung an diesen neuen Verfahren sowie zu deren
Nutzung verpflichten.
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	In § 13 wurden die Beurlaubungsgründe, die im HG nicht mehr explizit
aufgeführt sind, entsprechend den Erfahrungen der letzten Jahre neu
zusammengestellt und konkretisiert, welche Unterlagen zum Nachweis der
Beurlaubungsgründe vorzulegen sind.
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	In § 18 wurde eine Regelung über Jungstudierende gem. § 48 Abs. 6 HG
neu eingefügt.
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	Die Regelung in § 10 der bisher geltenden Einschreibungsordnung,
dass ein Belegverfahren nicht stattfindet, wurde wegen der neuen
modularisierten Studienstrukturen sowie der Einführung von HIS-LSF und
HIS-POS ersatzlos gestrichen.
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	Regelungen über Alumni wurden auf Anraten von Frau Märtin wegen der
damit in Zusammenhang stehenden Datenschutzproblematik (an der HHU
Düsseldorf gibt es diesbezüglich große Probleme mit dem LDI) sowie aufgrund
der Empfehlungen des DFN-Vereins bewusst nicht aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stephan
 <http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/stephan/stephan.html>
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