[Studierende] Newsletter Studium und Lehre 16/2020

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Di Dez 15 16:31:36 CET 2020


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Newsletter Studium und Lehre, Ausgabe 16/2020
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herausgegeben vom Prorektor für Studium und Lehre

Inhalt:
1.            Neue Coronaschutz-Verordnung gilt ab 16.12.2020
2.            Lehrbetrieb ab 16.12.
3.            Prüfungen ab 16.12.
4.            Abgabe von Abschlussarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten
5.            Betrieb der Universitätsbibliothek
6.            Betrieb Mensa und Cafetieren
7.            Gremiensitzungen
8.            Link-/Kontakt-Sammlung

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1.            Neue Coronaschutz-Verordnung gilt ab 16.12.2020
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Die neue Coronaschutz-Verordnung gilt ab Mittwoch, 16.12.2020
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf
Dies hat Konsequenzen für den Lehrbetrieb an der Universität, die im Folgenden aufgezählt werden.
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2.            Lehrbetrieb ab 16.12.
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Ab dem 16.12. finden - zunächst bis zum 10.01. - an der Universität keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Das betrifft u.a. auch musikpraktische Veranstaltungen, Werkstatt- und Laborpraktika sowie die besonderen Veranstaltungen für Erstsemester, die bisher noch in Präsenz angeboten werden konnten. Studentische Arbeitsplätze (z.B. Uni at Home@Uni, Bibliothek) können nicht mehr benutzt werden.
Einzige Ausnahme: Veranstaltungen der Sportpraxis.
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3.            Prüfungen ab 16.12.
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Präsenzprüfungen und darauf unmittelbar vorbereitende Maßnahmen sind nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10.01. verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist.
Auf unsere Rückfrage hin hat das Ministerium bestätigt, dass diese Ausnahmetatbestände restriktiv zu handhaben sind. Insbesondere sind bei den in §6 (1) Satz 4 der Verordnung als Ausnahmetatbestand genannten "praktischen Ausbildungsabschnitten" zeitlich zusammenhängende Abschnitte gemeint (bei uns z.B.: Praxisphasen im Lehramtsstudium), nicht aber Laborpraktika. Wer sich auf einen der genannten Ausnahmetatbestände beruft, muss die Gründe dokumentieren und dem Dekanat anzeigen sowie die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung einhalten.
Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem sind nach Maßgabe der Rektoratsordnung vom 23.04.2020 und der ergänzenden Leitlinien zulässig. Dies gilt auch für Promotionsprüfungen.
https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d11805988/am20061.pdf
https://bscw.uni-wuppertal.de/pub/bscw.cgi/d11801377/am20062.pdf
Welche Regelungen ab dem 10.01. gelten werden, ist derzeit nicht absehbar. Das Rektorat geht bis auf Weiteres davon aus, dass die schriftlichen Prüfungen im Februar und März 2020 wie geplant stattfinden können.
Studierende: Melden Sie sich insofern auf alle Fälle zu den Prüfungen an, an denen Sie teilnehmen wollen.
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4.            Abgabe von Abschlussarbeiten und schriftlichen Hausarbeiten
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Die Firma Ocon schließt ihr Kopierzentrum in der UB vom 16.12. bis 10.01.
Weil sich Drucken und Abgabe von schriftlichen Arbeiten in der neuen Situation verzögern können, gelten ab dem 16.12. folgende Regelungen des Zentralen Prüfungsamtes:
Es ist nicht mehr erforderlich, die Abschlussarbeiten kleben oder binden zu lassen. Es werden auch einfach geheftete (Schnellhefter oder Ordner) Ausdrucke akzeptiert. Es muss weiterhin die in der Prüfungsordnung geforderte Anzahl (z.B. drei Exemplare) eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie zur Abgabe den Postweg oder die Möglichkeit der Abgabe bei der Poststelle oder Pforte. Sie können Thesen und Hausarbeiten zudem weiterhin in die Postfächer der Sachbearbeitung im ZPA einwerfen. Eine persönliche Vorsprache bei den Mitarbeiter*innen des ZPA ist weiterhin nicht möglich.
Zusätzlich wird allen Studierenden vorläufig bis zum 10. Januar eine pauschale siebentägige Fristverlängerung für die Abgabe von Thesen und Hausarbeiten wie folgt gewährt: Die ursprünglichen Abgabefristen bleiben bestehen. Jedoch gelten alle Abgaben, die bis zu sieben Tage nach der Abgabefrist an der BUW eingehen, als fristgerecht eingereicht. Es gilt der Eingangsstempel der BUW. Eine gesonderte Antragstellung bei den Prüfungsausschüssen ist nicht erforderlich.
Es ist nicht möglich, Thesen und Hausarbeiten per E-Mail einzureichen.
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5.            Betrieb der Universitätsbibliothek
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Die Buchung sowie die Nutzung von Lese- und Arbeitsplätzen ist ab dem 16.12. bis auf Weiteres nicht mehr möglich.
Vom 16.12. bis einschließlich 10.01. steht die UB nur für die Ausleihe von Medien zur Verfügung, die zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen erforderlich sind. Diese Ausleihe wird bis einschließlich 23.12. und dann wieder ab dem 04.01. täglich von 9-15 Uhr möglich sein, ausgenommen Samstage sowie Sonn- und Feiertage. Die Entnahme der benötigten Medien erfolgt in Selbstbedienung an den Regalen und die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Minuten. Die bisherigen Registrierungsverfahren zur Rückverfolgbarkeit sowie die enge Begrenzung gleichzeitiger Zutritte werden fortgesetzt.
Alle elektronischen Angebote (E-Books und E-Journals sowie Online-Kurse) stehen wie bisher für Uni at Home zur Verfügung.
https://www.bib.uni-wuppertal.de/de/faq.html
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6.            Betrieb Mensa und Cafetieren
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Alle Mensen und Cafeterien sind vom 16.12. bis 10.01. geschlossen.
http://www.hsw.uni-wuppertal.de<http://www.hsw.uni-wuppertal.de/>
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7.            Gremiensitzungen
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Sitzungen von rechtlich bestimmten Universitätsgremien dürfen nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn ihre digitale Durchführung nicht möglich ist. Bei einer Teilnehmerzahl größer 20 nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 11.01 in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss.
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8.            Link-/Kontakt-Sammlung
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Aktuelle Maßnahmen wegen Covid-19: https://www.uni-wuppertal.de/de/universitaet/coronavirus/
Allgemeine FAQs zu Uni at Home: www.uni-wuppertal.de/studium<http://www.uni-wuppertal.de/studium>
Informationen des ZIM: https://zim.uni-wuppertal.de/

Für Studierende:
Kontaktformular der Qualitätsbeauftragten: https://uni-w.de/xt50v
Anregungen und Vorschläge: sose2020-corona at uni-wuppertal.de<mailto:sose2020-corona at uni-wuppertal.de>
Allgemeine Studienberatung: https://www.zsb.uni-wuppertal.de/de/beratung/studium2020.html

Für Lehrende:
Informationen des BU:NDLE-Netzwerks: https://www.bundle.uni-wuppertal.de/
Anfragen zur Distanz Lehre: e-teaching at uni-wuppertal.de<mailto:e-teaching at uni-wuppertal.de>

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Prof. Dr. Andreas Frommer
Prorektor für Studium und Lehre
Bergische Universität Wuppertal
Tel. +49 202 439 2217

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