[Liste Studienreform] Bachelor und Master im öffentlichen Dienst

Rainer Stephan stephan at uni-wuppertal.de
Fre Jan 11 14:33:44 CET 2008


Bachelor und Master im öffentlichen Dienst

Hinsichtlich der Masterabschlüsse wurde differenziert zwischen
Masterabschlüssen von Universitäten, die unmittelbar den Zugang zum höheren
Dienst eröffnen und Masterabschlüssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den
Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der
Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung
(„Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an
Fachhochschulen“) wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom
24.05.2002 und der Innenministerkonferenz vom 06.06.2002 getroffen.

Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von
Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr
angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der
Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig
davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den
Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der
Kultusministerkonferenz vom 20.09.2007 und der Innenministerkonferenz vom
07.12.2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte
Vereinbarung ist am 01.01.2008 in Kraft getreten.

Link zur Vereinbarung:
 <http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/publ/laufbahn.pdf>
http://www.kultusministerkonferenz.de/doc/publ/laufbahn.pdf

Mit besten Grüßen

Rainer Stephan
 <http://www.verwaltung.uni-wuppertal.de/stephan/stephan.html>
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